Brauchtum

Möhringen ist eine weit bekannte altehrwürdige Narrenstadt. Es ist nicht übertrieben, wenn man das Möhringer Fasnet-Brauchtum uralt nennt. Bereits 1350 wurde in der Stadtgeschichte der Name “Scheme” erwähnt, eine Scheme bedeutet nichts anderes als Maske oder Larve.

Nach Dr. Bühler bezeugt das Schrifttum gemäß altem Pfarrurbar Nr. 78, dass als Lehenträger der Schemenhub im Jahre 1350 Hans der Gut – eines der ältesten Möhringer Geschlechter – und nach ihm Heinrich Gut genannt. Dieser Schemenhub gehörte zum Besitz des Klosters Reichenau. Im “Heimatbuch Möhringen” nennt Dr. Bühler von 1350 bis 1804 namentlich etwa 20 Lehenträger dieser Narrenhub.

Die Zimmerische Chronik berichtet von einem in Möhringen stattgefundenes Schemengericht im Jahre 1549. Es gibt verschiedene Narrengerichte, aber nur das Schemengericht von Möhringen ist bisher urkundlich nachgewiesen.

In den Vorschriften der Stadtverwaltung Möhringen von 1814, die das Stadtprotokoll festhielt, ist ein Beschluss mit folgendem Wortlaut zu finden:

Das Maskenlaufen wird auf Fasnetmontag und Dienstag erlaubt unter der Bedingung, dass:
1. jeder Maskenträger zuvor einen Schein beim Bürgermeisteramt um 4 Kreuzer löst der bei einer Strafe von einem Reichstaler nicht übertragbar ist,
2. die Maske keine Beleidigungen ausspricht
3. sie ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht in das Haus eindringt
4. Schüler vom Maskenlaufen ausgeschlossen sind
5. schließlich neben dem Stadtknecht drei bis vier Bürger zur Handhabung der Ordnung aufgestellt werden, die aus dem Erlös der Maskengebühren bezahlt werden.

Aus Überlieferungen ist bekannt, dass schon vor dem Jahr 1870 regelmäßig jedes Jahr Fasnachtsspiele in Möhringen stattgefunden haben, diese Veranstaltungen waren damals schon sehr berühmt.

Nach dem 1. Weltkrieg waren die närrischen Freiheiten bedroht, und die verschiedenen Zünfte schlossen sich daraufhin enger zusammen. In Möhringen wurde ein diesbezügliches Verbot übergangen, was zur Folge hatte, dass einige Schementräger horrend bestraft wurden. Da das Gericht Stundung der Strafentrichtung bewilligte, fiel diese in die Zeit der Inflation.

Um die Mitte des sogenannten 1000-jährigen Reichs (1939) war in Möhringen ähnliches der Fall. Treue und unerschrockene Möhringer Narren hatten sich damals vor dem Parteigericht der NSDAP zu verantworten. Die Original-Akte dieser parteigerichtlichen Verhandlung, welche acht Schreibmaschinenseiten umfasst, konnte trotz der Wirren der Nachkriegszeit durch Zufall erhalten werden.

Es ist in Möhringen ein uralter Brauch, dass jeder Schementräger am Dreikönigstag die Hansele-Scheme in seiner Stube aufhängt. Es beginnt damit die Vorfasnetzeit; “´s goht dagege”…