Charly Zeller lebt das Brauchtum der schwäbisch-alemannischen Fasnet seit Jahrzehnten. Bereit seit fast zehn Jahren vertritt er die Baar als Landschaftsvertreter der der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte. Kurz nach Beginn der fünften Jahreszeit 2026 hat ihn dennoch eine Überraschung ereilt. Er wurde abends im heimischen Immendingen von zwei Möhringer Blätlzehansele gestellt und vom Büttel des Möhringer Schemengerichts vorgeladen.
Er muss damit am „Schmotzigen“ Donnerstag um 14.01 Uhr im althistorischen Rathaus in Möhringen erscheinen und sich vor den drei Richtern, die unter der Scheme närrisch Recht sprechen, verteidigen. Zur Last gelegt wird ihm, beim Abschied des langjährigen Präsidenten der Schwäbisch-Alemannischen Narrenzünfte, Roland Wehle, dafür verantwortlich gewesen zu sein, dass ausgerechnet das Bier ausging. Die Feier fand in der Fasnetlandschaft Baar statt. In der Vorladung heißt es daher, er werde angeklagt „wäge hinterfotzigem Sabotiere vom salbungsvolle Abdankungsfscht für de Narre-König Roland I“.
In derselben närrischen Verhandlung wird sich auch die langjährige Möhringer Närrin Elvira Wölfle verteidigen müssen. Sie hatte sich bereit erklärt, nach einem Termin einige der Möhringer Garde-Mädchen abzuholen. Jedoch verblieb der Schlüssel des modernen Autos zu Hause, sodass ein auswärtiges Starten nicht mehr möglich war. Die Richter werten dies als – unter Umständen – vorsätzliche Gefährdung des diesjährigen 70-jährigen Jubiläums der Möhringer Garde.
Elvira Wölfle wurde bei der Narrenversammlung am 6. Januar im „Löwen „ vom Büttel des Gerichts und seinen Blätzlehansele überrascht. Ihre angeklagte Tat lautet: „S´hohe, weise, närrische Schemgericht zu Mehringe klagt a: wäge Gefährdung vom Gardejubiläum durch seckelbleede Ommenandkarrete und net Vostau vo dem neumodische Kruscht“.
Die Existenz des Möhringer Schemengericht ist bereits seit 1549 urkundlich belegt. Die Zimmerische Chronik erwähnt dort den Bestand eines „Schemengerichts zu Meringen“. Aus dem Wortlaut ergibt sich, dass bereits im 16. Jahrhundert zu Möhringen für den alemannischen Raum über närrische Vorkommnisse geurteilt wurde.

Bildunterschrift: Der vorgeladene Landschaftsvertreter Baar der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte, Charly Zeller aus Immendingen, mit Mitgliedern des Schemengerichts, die ihn vor ebendieses zitiert haben.
Foto: Andreas Wiedermann.